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   LAG Köln, 17.03.1992 - 10 Ta 4/92   

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https://dejure.org/1992,5885
LAG Köln, 17.03.1992 - 10 Ta 4/92 (https://dejure.org/1992,5885)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.03.1992 - 10 Ta 4/92 (https://dejure.org/1992,5885)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. März 1992 - 10 Ta 4/92 (https://dejure.org/1992,5885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 148, 571 ZPO, 1, 4 KSchG, 15 ff. SchwbG
    Kündigungsschutz von Schwerbehinderten: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen zweigleisigen Rechtsweg - Anforderungen an Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz - Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung; Kündigungsschutzklage; Schwerbehinderte; Hauptfürsorgestelle; Rechtsweg; Aussetzung; Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 766 (Ls.)
  • DB 1992, 1194
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1989 - 7 Ta 56/89

    Aussetzungsbeschluß; Abwägung; Vorteil; Nachteil ; Prüfung der Erfolgsaussichten;

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.1992 - 10 Ta 4/92
    Enthält die Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluß nach § 148 ZPo einen neuen Tatsachen- oder Rechtsvortrag, so muß die Nichtabhilfeentscheidung begründet werden (Anschluß an LArbG Düsseldorf Beschluß vom 16.02.1989, 7 Ta 56/89 = LAGE § 148 ZPO Nr. 21); andernfalls kommt die Rückgabe der Beschwerde an die Vorinstanz in betracht.
  • LAG Hessen, 05.05.1999 - 2 Sa 575/98

    Eigenmächtige Überweisung von Urlaubsabgeltung - fristlose Kündigung -

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  • LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Schwerbehinderter; Aussetzung des

    Das Verwaltungs-(Gerichts)Verfahren ist so lange nicht vorgreiflich, wie das Arbeitsgericht nicht ausgeschlossen hat, dass es - erforderlichenfalls nach Beweisaufnahme - zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen in seiner Entscheidungskompetenz liegenden Gründen unwirksam ist (I_AG Köln, Beschluss vom 3. Februar 1997 - 5 Ta 30/97 - LAGE § 148 ZPO Nr. 31; LAG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1993 - 15 Ta 346/93 - RzK IV 8 a Nr. 33; LAG Köln, Beschluss vom 17.03.1992 - 10 Ta 4/92 - RzK IV 8 a Nr. 29; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 1990 - 2 Ta 41/90 - LAGE § 15 SchwbG 1986 § 15 Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 3 Ta 187/97

    Aussetzung des Verfahrens - Entscheidung der Hauptfürsorgestelle - Kündigung

    Der Bestand der Entscheidung hängt insoweit von der Rechtswirksamkeit des Zustimmungsbescheides der Hauptfürsorgestelle ab ( vgl. LAG Frankfurt, 15.03.90 - 2 Ta 41/90 - LAGE Nr. 2 zu § 15 SchwBG 1986; LAG Köln 17.03.1992 - 10 Ta 4/92 - LAGE Nr. 24 zu § 148 ZPO ).
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